Die Absetzfrist (auch Wartefrist) ist die Zeitspanne nach einer Behandlung, während der Milch oder Fleisch eines Tieres nicht in die Lebensmittelkette gelangen darf. Sie ist je Arzneimittel unterschiedlich und muss im Behandlungsjournal festgehalten werden. Das gilt gleichermassen für Schafe, Ziegen und Rinder – gerade bei Milchkühen und Milchschafen ist die Absetzfrist für Milch besonders wichtig. Wird sie nicht eingehalten, drohen Rückstände in Lebensmitteln – mit entsprechenden rechtlichen Folgen.
Warum die Absetzfrist so wichtig ist
Tierarzneimittel können Rückstände in Milch und Fleisch hinterlassen. Die Absetzfrist stellt sicher, dass diese Rückstände abgebaut sind, bevor das Produkt verwertet wird. Für Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter heisst das: Nach einer Behandlung müssen Sie genau wissen, ab wann Milch und Fleisch wieder verkehrsfähig sind.
Wo finde ich die richtige Frist?
Die Absetzfrist steht auf der Packungsbeilage bzw. wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt angegeben. Bei Umwidmung (Einsatz ausserhalb der zugelassenen Tierart) gelten besondere Mindestfristen. Eine Referenz zu Absetzfristen bietet z. B. das Tierarzneimittelkompendium.
Häufige Fehlerquellen
- Die Frist wird gar nicht notiert.
- Milch- und Fleisch-Absetzfrist werden verwechselt.
- Bei Gruppenbehandlungen wird nicht festgehalten, welche Tiere betroffen sind.
Automatisch dokumentieren statt rechnen
Wer die Absetzfrist von Hand im Kalender mitführt, verliert schnell den Überblick. Besser ist ein System, das aus dem eingesetzten Medikament automatisch das Ende der Wartefrist berechnet und die betroffenen Tiere markiert.
In Herdy wird die Absetzfrist beim Erfassen der Behandlung automatisch mitgeführt. So sehen Sie jederzeit, welche Tiere noch gesperrt sind – und Ihr Behandlungsjournal bleibt vollständig und kontrollsicher.
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