Wer Nutztiere mit Tierarzneimitteln behandelt, muss ein Behandlungsjournal führen – das verlangt die Tierarzneimittelverordnung (TAMV). Die Pflicht gilt für alle Nutztierarten, also für Schafe und Ziegen ebenso wie für Rinder. Festgehalten werden müssen unter anderem das behandelte Tier, das eingesetzte Medikament, die Dosierung, das Datum und die Absetzfrist. Die Aufzeichnungen sind aufzubewahren und bei der Kontrolle vorzuweisen.
Welche Angaben gehören ins Behandlungsjournal?
- Datum der Behandlung
- Tier oder Tiergruppe (Identifikation, z. B. Ohrmarkennummer)
- Diagnose / Grund der Behandlung
- Arzneimittel (Bezeichnung)
- Menge und Dosierung
- Absetz- bzw. Wartefrist für Milch und Fleisch
- Behandelnde Person und ggf. abgebende Tierärztin/Tierarzt
Wie lange aufbewahren?
Die Aufzeichnungen müssen über mehrere Jahre aufbewahrt werden (in der Regel mindestens drei Jahre). Die genaue Dauer und die verbindlichen Pflichtfelder finden Sie in der TAMV und in der Umsetzungshilfe des BLV.
Warum Papier zum Problem wird
Das klassische Papierjournal ist bei der Kontrolle ein Risiko: Einträge sind unvollständig, schwer lesbar oder die Absetzfrist wurde nicht nachgeführt. Gerade bei einer Bio- oder IP-Suisse-Kontrolle zählt eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation.
Digital führen – kontrollsicher und vollständig
Ein digitales Behandlungsjournal erzwingt vollständige Einträge und berechnet die Absetzfrist automatisch aus dem eingesetzten Medikament. So sehen Sie auf einen Blick, welche Tiere noch in der Wartefrist sind, und können bei der Kontrolle einen sauberen Export vorlegen.
Genau das macht Herdy: Behandlungen werden direkt beim Tier erfasst, Wartefristen automatisch mitgeführt und das Journal lässt sich für die Kontrolle exportieren.
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