Eine Kalbgeburt müssen Sie der Tierverkehrsdatenbank (TVD) innert 30 Tagen melden – gleich wie bei Lämmern und Gitzi. Zwei Ohrmarken braucht jedes Klauentier; beim Rind ist nur die Frist kürzer: Das Kalb muss innert 20 Tagen nach der Geburt mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden (Lämmer und Gitzi innert 30 Tagen) – oder früher, falls es den Geburtsbetrieb vorher verlässt.
Welche Angaben brauche ich?
- Ohrmarkennummer des Kalbs
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Mutter (für die Abstammung)
- bei Bedarf Rasse und Farbe
Zwei Fristen, nicht verwechseln
- Kennzeichnung: zwei Ohrmarken innert 20 Tagen nach der Geburt.
- TVD-Meldung der Geburt: innert 30 Tagen.
In der Praxis erledigt man beides am besten zusammen: Sobald das Kalb seine Ohrmarken hat, ist die Meldung mit wenigen Angaben gemacht. Wer wartet, riskiert, beide Fristen aus den Augen zu verlieren.
So vermeiden Sie verpasste Fristen
- Früh kennzeichnen – die Ohrmarken zeitnah setzen, dann läuft die 20-Tage-Frist nicht davon.
- Mutter verknüpfen – wird die Abstammung automatisch übernommen, sparen Sie Tipparbeit und vermeiden Fehler.
- Fristen-Erinnerung – ein System, das offene Meldungen anzeigt, bevor die Frist abläuft.
Beim Transport: Begleitdokument
Verlässt das Kalb später den Betrieb, braucht es ein Begleitdokument, das Herkunft, Ziel und Tier ausweist. Den vollständigen Überblick über alle Rinder-Meldungen finden Sie im Leitfaden Rind in die TVD melden: Fristen und Ablauf.
Halten Sie auch Schafe oder Ziegen? Für Lämmer gilt dieselbe 30-Tage-Meldefrist – siehe Lammgeburt in die TVD melden.
Mit Herdy direkt beim Tier melden
In Herdy erfassen Sie die Kalbgeburt direkt beim Muttertier: Ohrmarke, Geschlecht und Datum eintragen, die Abstammung wird automatisch verknüpft. Offene Meldungen und ablaufende Fristen sehen Sie jederzeit im Dashboard.
