Rind in die TVD melden: Fristen und Ablauf

Geburt, Zu- und Abgang von Rindern korrekt an die Tierverkehrsdatenbank (TVD) melden: welche Fristen gelten (30 Tage für Geburten, 3 Arbeitstage für Bewegungen), wann das Kalb eine Ohrmarke braucht und wozu das Begleitdokument dient.

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Wer Rinder hält, meldet jede Geburt, jeden Zugang und jeden Abgang an die Tierverkehrsdatenbank (TVD). Die Fristen richten sich nach dem Ereignis, nicht nach der Tierart: Geburten melden Sie innert 30 Tagen, Zu- und Abgänge (inklusive Alpauf- und -abtrieb) innert 3 Arbeitstagen. Beim Rind unterscheidet sich gegenüber Schafen und Ziegen nur die Kennzeichnungsfrist: Das Kalb muss innert 20 Tagen mit zwei Ohrmarken versehen werden (Schafe und Ziegen innert 30 Tagen, beim Schaf eine davon elektronisch). Zwei Ohrmarken und ein Begleitdokument beim Transport sind dagegen für alle Klauentiere Pflicht.

Welche Ereignisse sind meldepflichtig?

  • Geburt – jedes Kalb mit Ohrmarkennummer, Mutter, Geschlecht und Geburtsdatum (Frist: 30 Tage)
  • Zugang – Tiere, die auf Ihren Betrieb kommen, z. B. Kauf oder Rückkehr von der Alp (Frist: 3 Arbeitstage)
  • Abgang – Tiere, die Ihren Betrieb verlassen, z. B. Verkauf oder Standortwechsel (Frist: 3 Arbeitstage)
  • Schlachtung – wird in der Regel vom Schlachtbetrieb gemeldet
  • Tod / Verendung – als Abgang innert 3 Arbeitstagen

Die Fristen im Überblick

  • Geburt: 30 Tage
  • Zugang / Abgang: 3 Arbeitstage
  • Kennzeichnung des Kalbs (zwei Ohrmarken): innert 20 Tagen nach der Geburt

Wichtig: Diese Geburts- und Bewegungsfristen gelten gleich für Rinder wie für Schafe und Ziegen. Auch zwei Ohrmarken und das Begleitdokument beim Transport sind bei allen Klauentieren Pflicht – beim Rind ist einzig die Kennzeichnungsfrist kürzer (20 statt 30 Tage). Die jeweils aktuellen Vorgaben finden Sie auf tierverkehr.ch bzw. beim BLV.

Das Kalb kennzeichnen

Jedes Kalb muss innert 20 Tagen nach der Geburt mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden – oder früher, falls es den Geburtsbetrieb vorher verlässt. Mehr dazu im Leitfaden Kalbgeburt in die TVD melden.

Das Begleitdokument nicht vergessen

Beim Transport eines Rindes muss ein Begleitdokument mitgeführt werden, das Herkunft, Ziel und Tier ausweist. Es ist Teil der lückenlosen Rückverfolgbarkeit und wird bei Kontrollen geprüft.

Schafe, Ziegen und Rinder in einer App

Wer einen gemischten Betrieb führt, jongliert sonst mit mehreren Systemen. In Herdy erfassen Sie Schafe, Ziegen und Rinder in derselben App – die Geburts- und Bewegungsfristen werden je Meldung mitgeführt, und offene Meldungen sehen Sie samt Erinnerung im Dashboard. Halten Sie auch Kleinwiederkäuer? Siehe Schafe in die TVD melden.

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