Bei der Sömmerung gelten Auftrieb und Abtrieb als meldepflichtige Tierbewegungen: Der Sömmerungsbetrieb meldet die Tiere als Zugang, Ihr Heimbetrieb meldet sie als Abgang – und im Herbst umgekehrt. Massgebend ist, dass beide Betriebe die Bewegung in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) korrekt abbilden.
Wer meldet was?
- Heimbetrieb: Abgang beim Auftrieb, Zugang beim Abtrieb.
- Sömmerungs-/Alpbetrieb: Zugang beim Auftrieb, Abgang beim Abtrieb.
Klären Sie vor dem Alpsommer ab, wer welche Meldung übernimmt – so vermeiden Sie Doppel- oder Nullmeldungen. Auf- und Abtrieb gelten als Zu- bzw. Abgang und sind innert 3 Arbeitstagen zu melden – für Schafe, Ziegen und Rinder gleichermassen.
Die Herausforderung auf der Alp: kein Empfang
Auf vielen Alpen gibt es keinen oder nur sehr schwachen Mobilfunkempfang. Das macht die Erfassung direkt vor Ort schwierig, wenn das Werkzeug eine ständige Internetverbindung braucht.
Die Lösung: Tiere offline erfassen und die Meldung später übermitteln, sobald wieder Empfang besteht. So dokumentieren Sie Auf- und Abtrieb direkt beim Tier, ohne auf das Netz angewiesen zu sein.
Schritt für Schritt
- Tiergruppe für die Sömmerung zusammenstellen.
- Beim Auftrieb die Bewegung erfassen (Datum, Zielbetrieb).
- Offline gesammelte Meldungen übermitteln, sobald Empfang da ist.
- Beim Abtrieb im Herbst denselben Ablauf in umgekehrter Richtung.
Mit Herdy auch ohne Empfang
Herdy ist auf den Einsatz im Feld ausgelegt: Sie erfassen Bewegungen direkt beim Tier und können Gruppen für die Sömmerung gemeinsam verwalten. Die aktuellen Vorgaben zur Sömmerungsmeldung finden Sie auf tierverkehr.ch.
