Behandlungsjournal: Vorlage zum Ausdrucken (Schweiz)

Welche Spalten eine Behandlungsjournal-Vorlage haben muss, warum je Tierart ein eigenes Blatt nötig ist und wie Sie das Norm-Formular als PDF erzeugen.

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Ins Behandlungsjournal gehört jeder Einsatz eines Tierarzneimittels – mit Behandlungsdatum (erstes und letztes), Tier-Nummer oder Tiername, Behandlungsgrund, Handelsname des Arzneimittels, Dosis, Absetzfrist in Tagen, Freigabedatum und Herkunft des Arzneimittels. Wer eine Vorlage sucht, sucht in Wahrheit genau diese Spalten – in einer Form, die eine Kontrolle ohne Rückfragen akzeptiert. Grundlage ist die Tierarzneimittelverordnung (TAMV), Art. 28.

Welche Angaben muss das Behandlungsjournal enthalten?

Das amtliche Norm-Formular des BLV arbeitet mit diesen Spalten – und daran können Sie jede Vorlage messen:

  • Behandlungsdatum, getrennt nach erster und letzter Anwendung
  • Tier-Nr. / Tiername, bei Schweinen zusätzlich Wurf-Nr. bzw. Bucht-Nr.
  • Behandlungsgrund / Krankheit – auch eine Impfung wird hier als Grund eingetragen
  • Tierarzneimittel mit Handelsname
  • Dosis
  • Absetzfrist in Tagen, getrennt für Milch, Fleisch und Organe
  • Freigabedatum, ebenfalls getrennt für Milch, Fleisch und Organe
  • Herkunft des Arzneimittels

Dazu kommt ein Kopfblock, den viele selbstgebaute Tabellen vergessen: Jahr, TVD-Nummer bzw. Betriebsnummer, Name und Adresse des Betriebes, Tierart und Blattzählung. Der Kopfblock gehört auf jede Seite, nicht nur auf die erste – sonst lässt sich ein einzelnes Blatt nicht mehr zuordnen.

Ein Hinweis, der auf dem Formular als Fussnote steht und in Vorlagen fast immer fehlt: Für Organe und Einstichstellen können abweichende Absetzfristen gelten. Wird ein Tier innerhalb einer laufenden Frist geschlachtet, ist das im Journal einzutragen.

Was eine brauchbare Vorlage können muss

Eine Vorlage, die die Kontrolle übersteht, erfüllt mehr als «Tabelle mit Datum und Medikament».

Ein eigenes Blatt je Tierart. Für jede Tierart ist ein separates Journal zu führen – Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine gehören nicht auf dasselbe Blatt. Wer Schafe und Ziegen hält, braucht also zwei Blattsätze, nicht einen.

Drei getrennte Fristen, nicht eine. Milch und Fleisch haben unterschiedlich lange Absetzfristen, dazu kommen die Organe. Eine Vorlage mit einer einzigen Spalte «Wartefrist» zwingt Sie, im Kopf zu rechnen – und genau dort passieren die Fehler.

Platz für das Freigabedatum, nicht nur für die Frist. Die Zahl «14 Tage» hilft im Stall niemandem. Entscheidend ist das Datum, ab dem das Tier wieder frei ist. Auf Papier heisst das: rechnen, eintragen, und bei jeder Folgebehandlung neu rechnen.

Bio-Betriebe brauchen mehr Spalten. Die Bio-Verordnung verlangt bei chemisch-synthetischen Allopathika die doppelte Absetzfrist – eingetragen wird der verdoppelte Wert, nicht die Packungsangabe. Ausgenommen sind Phytotherapeutika, Homöopathika und Mittel zur Trockenstellung. Dazu kommen die Spalten Antibiotika, kritische Antibiotika und Antibiogramm. Eine gewöhnliche Vorlage hat diese Spalten nicht.

Nicht alles gehört hinein. Impfungen ja – Klauenpflege und Kastrationen nein. Die führen Sie separat.

Aufbewahrung: drei Jahre. Das Behandlungsjournal ist während drei Jahren aufzubewahren. Eine Vorlage muss also nicht nur ausfüllbar sein, sondern auch drei Jahre lang auffindbar bleiben – inklusive der Blätter aus dem Jahr, in dem der Ordner umgezogen ist.

Reicht eine Excel-Vorlage?

Als Ablage: ja. Ein sauberes Excel ist jedem losen Zettel überlegen, es ist lesbar, es lässt sich sortieren und es geht nicht im Stall verloren.

Was Excel nicht kann, ist rechnen, was Sie nicht eingetragen haben. Die Absetzfrist eines Medikaments steht auf dem Beipackzettel, nicht in der Tabelle; das Freigabedatum rechnen Sie selbst; die Verdoppelung auf Bio-Betrieben ebenfalls. Und die entscheidende Frage – «steht dieses Tier heute noch unter Frist?» – beantwortet ein Excel nur, wenn jemand alle Zeilen durchgeht. Genau das passiert am Verladetag nicht.

Dazu kommt die Formatfrage. Ein selbstgebautes Excel ist kein Norm-Formular. Es kann inhaltlich korrekt sein und trotzdem bei der Kontrolle Rückfragen auslösen, weil die Spalten anders heissen und der Kopfblock fehlt.

Das Norm-Formular als PDF – mit Herdy

Herdy geht den umgekehrten Weg: Sie füllen keine Vorlage aus, Sie erfassen die Behandlung beim Tier – und das Behandlungsjournal entsteht daraus.

Die Absetzfristen für Milch und Fleisch übernimmt Herdy aus dem hinterlegten Medikament und rechnet daraus die Freigabedaten, getrennt geführt. Auf Bio-Betrieben verdoppelt Herdy die betroffenen Fristen automatisch und weist die Packungsangabe zum Vergleich daneben aus. Tiere unter laufender Frist sind in der Tierliste markiert, und wer ein gesperrtes Tier zum Abgang melden will, bekommt eine Warnung mit dem Datum.

Für die Kontrolle exportieren Sie das BLV-Norm-Formular «Behandlungsjournal» als PDF – je Tierart ein eigener Blattsatz, Behandlungen und Impfungen zusammen, Kopfblock auf jeder Seite. Das Norm-Formular ist anerkannt für TAMV, QS Milch, QM-Schweizer Fleisch, IP-SUISSE, TerraSuisse, Coop Naturafarm, Mutterkuh Schweiz und Agri Natura. Wer die Daten weiterverarbeiten will, nimmt stattdessen den CSV-Export.

Wie die Erfassung im Detail läuft, steht in der Dokumentation zu Behandlungen.

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