Dokumentation · Glossar: Begriffe rund um Tierhaltung und Meldepflichten

Glossar: Begriffe rund um Tierhaltung und Meldepflichten

Kurz erklärt: TVD, TAMV, Absetzfrist, RAUS, BTS, GVE, Sömmerung und weitere Begriffe, die Schweizer Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter kennen sollten.

Zuletzt aktualisiert · 1. Juni 2026· 1 min Lesezeit

Die wichtigsten Begriffe rund um Tierhaltung, Meldepflichten und Direktzahlungen in der Schweiz – kurz und verständlich erklärt.

TVD (Tierverkehrsdatenbank)

Die zentrale Schweizer Datenbank, in der Nutztiere und ihre Bewegungen (Geburt, Zugang, Abgang, Tod) erfasst werden. Sie dient der Rückverfolgbarkeit, etwa im Seuchenfall, und wird über agate.ch betrieben. Die Meldefristen richten sich nach dem Ereignis und gelten für Schafe, Ziegen und Rinder gleichermassen: Geburten innert 30 Tagen, Zu- und Abgänge innert 3 Tagen.

TAMV (Tierarzneimittelverordnung)

Die Verordnung, die den Umgang mit Tierarzneimitteln regelt. Sie verpflichtet Tierhalter unter anderem dazu, ein Behandlungsjournal zu führen.

Behandlungsjournal

Die Aufzeichnung aller Arzneimittel-Behandlungen: Tier, Medikament, Dosierung, Datum und Absetzfrist. Pflicht nach TAMV und bei Kontrollen vorzuweisen.

Absetzfrist (Wartefrist)

Die Zeitspanne nach einer Behandlung, während der Milch oder Fleisch eines Tieres nicht in die Lebensmittelkette gelangen darf, bis allfällige Arzneimittelrückstände abgebaut sind.

RAUS (Regelmässiger Auslauf ins Freie)

Ein freiwilliges Direktzahlungsprogramm, das den regelmässigen Auslauf der Tiere ins Freie (Weide oder Laufhof) fördert. Der Auslauf muss in einem Auslaufjournal dokumentiert werden.

BTS (Besonders tierfreundliche Stallhaltung)

Ein freiwilliges Programm, das tierfreundliche Haltungssysteme im Stall fördert (z. B. eingestreute Liegeflächen, Tageslicht). Kombinierbar mit RAUS.

Sömmerung

Die Haltung von Tieren auf Alpen und Sömmerungsweiden während der Sommermonate. Auf- und Abtrieb sind meldepflichtige Tierbewegungen.

GVE (Grossvieheinheit)

Eine Rechengrösse, mit der unterschiedliche Tierarten vergleichbar gemacht werden. Schafe und Ziegen entsprechen je nach Kategorie einem Bruchteil einer GVE; sie ist u. a. für Beiträge und Tierbestände relevant.

Ohrmarke / Doppelohrmarke

Die offizielle Kennzeichnung jedes Tieres mit einer eindeutigen Nummer. Schafe und Ziegen tragen eine Doppelohrmarke (zwei Marken mit derselben Nummer); Rinder tragen ebenfalls zwei Ohrmarken und werden beim Transport von einem Begleitdokument begleitet.

Erstregistrierung

Die erstmalige Erfassung eines Tieres bzw. eines Betriebs in der TVD – Voraussetzung, um Tiere überhaupt melden zu können.

Begleitdokument

Das Dokument, das Tiere bei einem Transport begleiten muss und Herkunft, Ziel und Tiere ausweist.

Nutztierhalter

Wer Tiere zur landwirtschaftlichen Nutzung hält. Nutztierhalter unterstehen den Melde-, Kennzeichnungs- und Aufzeichnungspflichten.

Herdenschutz

Massnahmen zum Schutz von Nutztieren vor Grossraubtieren (z. B. Zäune, Herdenschutzhunde). Teilweise mit Beiträgen gefördert; die Massnahmen sind zu dokumentieren.

FAMACHA

Ein Bewertungsschema zur Einschätzung der Blutarmut (Anämie) bei Schafen und Ziegen anhand der Lidfarbe – hilft, gezielt gegen Magen-Darm-Würmer zu entwurmen.