Unter Einstellungen → Allgemein stellen Sie ein, wie Ihr Betrieb heisst, was Herdy Ihnen anzeigt und wie es rechnet.
Voraussetzung: Sie sind Besitzer des Betriebs oder ein Familienmitglied mit dem Recht, Einstellungen zu verwalten. Die Betriebsadresse darf nur der Betriebsinhaber ändern.

Betriebslogo und Betriebsname
Ganz oben laden Sie ein Betriebslogo hoch und ändern den Betriebsnamen. Der Name erscheint in der Betriebsauswahl, in der Brotkrumenleiste und auf Ihren Exporten.
Betriebsadresse
Strasse und Nummer, PLZ und Ort. Diese Angaben füllen den Kopfblock «Name und Adresse des Betriebes» auf dem Behandlungsjournal und auf der Inventarliste, also genau dort, wo die Kontrollstelle sie erwartet.
Sind Sie nicht der Betriebsinhaber, sehen Sie die Felder, können sie aber nicht ändern.
Betriebsprofil
Das Betriebsprofil bestimmt, was Herdy Ihnen zeigt. Auf den Preis hat es keinen Einfluss.
Tierarten
Wählen Sie Schaf, Ziege, Rind und Schwein ab, die Sie nicht halten. Herdy blendet danach Formulare, Auswahllisten und tierartspezifische Seiten entsprechend ein und aus. Solange nichts gewählt ist, zeigt Herdy alle Tierarten.
Eine Tierart, für die Tiere im Bestand sind, bleibt immer aktiv. Sie steht dann mit dem Vermerk Aktiv durch Bestand in der Liste.
Module
Hier blenden Sie Module aus, die Ihr Betrieb nicht braucht: Gesundheit, Pflege, Fütterung, Zucht, Auswertungen und Sömmerung.
- Ausgeblendete Module verschwinden aus der Navigation, aus den Schnellaktionen und aus den Dashboard-Kacheln.
- Bereits erfasste Daten bleiben erhalten, und die Seiten sind über einen direkten Link weiterhin erreichbar.
- Auf dem Handy stehen ausgeblendete Module auf der Seite Mehr unter Ausgeblendete Module und lassen sich dort mit Einblenden zurückholen.
Tiere, Kalender, TVD, Stammdaten und Einstellungen lassen sich nicht ausblenden. Bei der TVD ist das Absicht: die Meldefristen sind gesetzlich vorgeschrieben, ein ausgeblendetes Modul wäre ein Compliance-Risiko.
Bio-Status des Betriebs
Der Bio-Status entscheidet, ob Herdy die Absetzfristen für chemisch-synthetische Allopathika verdoppelt, wie es die Bio-Verordnung Art. 16d Abs. 8 verlangt.
Zur Wahl stehen:
- Kein Bio-Betrieb
- Bio (Bio-Verordnung Bund)
- Knospe (Bio Suisse)
- Knospe-Umstellung
Beim Wechsel fragt Herdy nach. Die neue Regel gilt ab sofort für neue Behandlungen. Bereits erfasste Behandlungen bleiben unverändert, ein Journal wird nicht nachträglich umgeschrieben. Prüfen Sie nach dem Wechsel die Bio-Einstufung Ihrer Medikamente in den Stammdaten.
Aufbewahrungspflichtige Aufzeichnungen
Sobald Ihr Betrieb Behandlungen oder Medikamentenbezüge erfasst hat, erscheint eine Karte mit zwei Exporten:
- Journal exportieren: das Behandlungsjournal
- Inventar exportieren: die Inventarliste der Medikamente
Beide liefern das amtliche Formular (AGRIDEA/BLV), das die Kontrollstelle akzeptiert.
Wichtig: Behandlungsjournal und Inventarliste müssen Sie nach TAMV Art. 29 drei Jahre aufbewahren. Löschen Sie den Betrieb, sind sie unwiderruflich weg. Exportieren Sie sie vorher.
Gefahrenbereich
Ganz unten stehen die Aktionen, die sich nicht rückgängig machen lassen:
- Betrieb löschen (nur der Besitzer): löscht den Betrieb mit allen Tieren, Meldungen, Behandlungen und Aufzeichnungen. Sie bestätigen dazu den Betriebsnamen.
- Betrieb verlassen (alle anderen Mitglieder): Sie verlieren den Zugriff und müssen erneut eingeladen werden.
Was hier nicht steht
- Mitglieder und Rollen: Tab Mitglieder, siehe Team und Rollen
- Tarif, Kapazität, Rechnungen und Kündigung: Tab Abrechnung, siehe Preise & Abonnement
- Agate-Verbindung und TVD-Betrieb: Modul TVD → Einstellungen, siehe TVD-Einstellungen
- Standorte, Medikamente, Impfstoffe, Futtermittel und Gruppen: Modul Stammdaten, siehe Stammdaten
- Sprache und Benachrichtigungen: Ihr persönliches Profil, siehe Konto erstellen & Anmelden