Überblick
Nach einer medikamentösen Behandlung dürfen Tiere während einer bestimmten Frist nicht geschlachtet werden, und ihre Milch darf nicht verwendet werden. Diese Wartezeiten heissen Absetzfristen. Sie stellen sicher, dass keine Medikamentenrückstände in Lebensmittel gelangen.
Herdy übernimmt Berechnung und Überwachung. Sie müssen sich keine Daten merken und nichts von Hand nachrechnen.
Wie Absetzfristen berechnet werden
Sobald Sie eine Behandlung mit einem Medikament erfassen, rechnet Herdy:
- Grundlage: Datum der letzten Anwendung plus die Absetzfrist-Tage des Mittels
- Die Frist beginnt am Tag nach der letzten Anwendung, das Freigabedatum ist der erste wieder erlaubte Tag
- Drei Fristen werden getrennt geführt: Fleisch, Milch und Organe
Beispiel
Sie behandeln ein Mutterschaf am 15. März mit einem Mittel, das 14 Tage Absetzfrist für Fleisch und 4 Tage für Milch hat:
- Freigabe Fleisch: 30. März
- Freigabe Milch: 20. März
Bis zu diesen Daten hat das Tier eine aktive Absetzfrist. Es ist möglich, dass die Milch-Frist bereits abgelaufen ist, während die Fleisch-Frist noch läuft.
Bei mehreren Behandlungen
Wird ein Tier mehrfach behandelt, gilt immer die längste verbleibende Frist. Herdy zeigt stets das späteste Freigabedatum.
Bio-Betriebe: verdoppelte Fristen
Für Bio-Betriebe schreibt die Bio-Verordnung (Art. 16d Abs. 8) die doppelte Absetzfrist bei chemisch-synthetischen Allopathika vor. Herdy übernimmt das automatisch:
- Hinterlegen Sie in den Einstellungen den Bio-Status Ihres Betriebs (Bio Bund, Knospe oder Knospe-Umstellung)
- Ab dann verdoppelt Herdy die Fristen betroffener Mittel bei jeder neuen Behandlung. Der Hinweis erscheint direkt im Behandlungsformular, zum Beispiel «Fleisch 14 → 28 Tage, Milch 0 → 0 Tage. Bitte gegen die Packungsangabe prüfen.»
- Die Packungsangabe bleibt zum Vergleich sichtbar
Ob ein Mittel unter die Verdoppelung fällt, steuern Sie über die Bio-Einstufung im Medikamentenkatalog. Phytotherapeutika und Homöopathika sind ausgenommen, ebenso Mittel zur Trockenstellung. Bei einem Trockensteller ist die Milch trotzdem erst nach der einfachen gesetzlichen Frist als Bio vermarktbar.
Bereits erfasste Behandlungen bleiben unverändert, wenn Sie den Bio-Status ändern. Ein Journal wird nicht nachträglich umgeschrieben.
Kein 48-Stunden-Minimum. Die Regel «verdoppelt, mindestens 48 Stunden» stammt aus dem EU-Recht und gilt in der Schweiz nicht.
Wo Sie Absetzfristen sehen
Gesundheits-Übersicht
Die Karte Aktive Absetzfristen nennt die Zahl der Tiere mit laufender Frist. Ist sie grösser als null, ist sie rot umrandet. Ein Tipp führt ins Behandlungsjournal.
Tierliste
Tiere mit aktiver Frist tragen ein Abzeichen mit den verbleibenden Tagen. Über den Filter Absetzfrist blenden Sie die Liste auf genau diese Tiere ein.
Tierprofil
Im Profil eines betroffenen Tiers steht oben ein Hinweisband mit Art der Frist, dem genauen Freigabedatum und den verbleibenden Tagen.
Behandlungsjournal
In der Journalliste steht die Absetzfrist in der Spalte Absetzfrist, im Detail eines Eintrags stehen die Freigabedaten für Fleisch, Milch und Organe.
Warnung bei Schlachtung, Verkauf und Abgang
Erstellen Sie eine TVD-Meldung für ein Tier mit aktiver Absetzfrist, zeigt Herdy einen Warndialog:
- Er nennt das Freigabedatum und die verbleibenden Tage
- Sie können abbrechen oder mit Trotzdem fortfahren weitermachen
Wichtig: Das ist eine Warnung, keine Sperre. Herdy hält Sie nicht auf. In manchen Situationen muss ein Tier trotz laufender Frist abgehen, etwa bei einer Notschlachtung, und die Meldefristen der Tierseuchenverordnung gelten unabhängig von der Absetzfrist. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei Ihnen; sie ist im Journal dokumentiert.
Vor dem Schlachten prüfen
Bevor Sie Tiere zum Schlachthof bringen:
- Gehen Sie zu Tiere
- Setzen Sie den Filter Absetzfrist
- Stellen Sie sicher, dass keines der geplanten Schlachttiere in der gefilterten Liste erscheint
Absetzfristen korrekt hinterlegen
Die Qualität der Berechnung hängt an den Werten in Ihrem Medikamentenkatalog:
- Prüfen Sie die Absetzfristen auf dem Beipackzettel jedes Mittels
- Fragen Sie Ihren Tierarzt, wenn Sie unsicher sind
- Beachten Sie, dass der Tierarzt bei einer Umwidmung längere Fristen als die Standardangabe vorgeben kann. Die Frist im Behandlungsformular lässt sich für den einzelnen Eintrag überschreiben.
- Abweichende Fristen für Organe und für Einstichstellen sind zu beachten; das amtliche Formular hat dafür eine eigene Spalte
Tipp: Nutzen Sie die Absetzfrist-Überwachung konsequent. Sie schützt die Konsumenten und Sie selbst vor Beanstandungen bei Kontrollen oder am Schlachthof.